Magnesiumhydroxid (biofiMUM MgO): Aktueller Stand des FiBL-Aufnahmeverfahrens
Antrag zur Aufnahme in die FiBL-Liste befindet sich im Prüfverfahren
Magnesiumhydroxid (biofiMUM MgO) wurde bereits am 12. März 2024 EU-weit als Grundstoff zugelassen und ist zudem beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gelistet. Dennoch ist für die Aufnahme in die FiBL-Betriebsmittelliste ein weiterer regulatorischer Schritt erforderlich.
Damit Magnesiumhydroxid künftig auch in der FiBL-Liste geführt werden kann, muss der Stoff zunächst im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 aufgenommen werden. Aus diesem Grund wurde ein entsprechender Antrag auf Änderung der Verordnung eingereicht.
Aktueller Stand des Verfahrens
Die von den zuständigen Behörden angeforderten Unterlagen wurden Ende 2025 vollständig eingereicht. Seitdem befindet sich der Antrag im offiziellen Prüfverfahren. Dieses umfasst mehrere Stufen:
Prüfung durch externe Fachinstitute
Prüfung durch die zuständigen Ministerien
Prüfung durch die Europäische Kommission
Insbesondere die abschließende Bewertung durch die EU-Kommission kann bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen. Auf die Dauer der einzelnen Verfahrensschritte besteht seitens des Antragstellers kein direkter Einfluss.
Transparente Begleitung des Prozesses
Während des laufenden Verfahrens steht das Unternehmen in regelmäßigem Austausch mit den zuständigen Stellen, verfolgt den Bearbeitungsstand aktiv und reicht bei Bedarf weitere Informationen zeitnah nach. Sobald neue Erkenntnisse oder eine offizielle Entscheidung vorliegen, werden Kunden und Interessenten umgehend informiert.
Ausblick
Die bisherigen regulatorischen Voraussetzungen für Magnesiumhydroxid wurden bereits in wichtigen Bereichen erfüllt. Mit dem laufenden Antrag zur Aufnahme in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 wird nun der nächste entscheidende Schritt verfolgt, um die Grundlage für eine zukünftige Aufnahme in die FiBL-Liste zu schaffen.
HIER das ganze Schreiben.