Jul
10
2019
Bio-Zulassung von Fruchtkalk
Liebe Fruchtkalk-Anwender,
nach der Aufnahme unseres Fruchtkalkes in die FiBL-Betriebsmittelliste möchten wir Ihnen umfassende Informationen und Gesetzestexte mitteilen.
Viele BIO-Betriebe außerhalb des Obstbaus wollten von uns wissen, warum sie unseren Fruchtkalk trotz der FiBL-Listung immer noch nicht verwenden dürfen, obwohl er in der FiBL-Betriebsmittelliste aufgeführt ist und somit alle ÖKO-BIO-Richtlinien erfüllt.
lesen Sie alles hier: PDF