Bio-Zulassung von Fruchtkalk

Liebe Fruchtkalk-Anwender,

nach der Aufnahme unseres Fruchtkalkes in die FiBL-Betriebsmittelliste möchten wir Ihnen umfassende Informationen und Gesetzestexte mitteilen.
Viele BIO-Betriebe außerhalb des Obstbaus wollten von uns wissen, warum sie unseren Fruchtkalk trotz der FiBL-Listung immer noch nicht verwenden dürfen, obwohl er in der FiBL-Betriebsmittelliste aufgeführt ist und somit alle ÖKO-BIO-Richtlinien erfüllt.

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