Bio-Zulassung von Fruchtkalk
Liebe Fruchtkalk-Anwender, nach der Aufnahme unseres Fruchtkalkes in die FiBL-Betriebsmittelliste möchten wir Ihnen umfassende Informationen und Gesetzestexte mitteilen. Viele BIO-Betriebe außerhalb des Obstbaus wollten von uns wissen, warum sie unseren Fruchtkalk trotz der FiBL-Listung immer noch nicht verwenden dürfen, obwohl er in der FiBL-Betriebsmittelliste aufgeführt ist und